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Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066

Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

wird ausgeführt: „ …Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.“ Grundsätzlich gilt für die Weitergabe von Befundergebnissen, dass diese ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187