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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

wird ausgeführt: „ …Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.“ Grundsätzlich gilt für die Weitergabe von Befundergebnissen, dass diese ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187

Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)." (Hervorh. durch KomNet)Fazit:Der Arzt oder die Ärztin informiert den oder die Beschäftigte/n über Termine für Folgeimpfungen. Sie sind kein Bestandteil der Vorsorgebescheinigung und dürfen ohne Zustimmung der oder des Beschäftigten ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066