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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187

Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066