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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen. Hält der Arzt oder die Ärztin aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person des oder der Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, so bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten.“ Frage II: Die Arbeitnehmerin ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187