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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

wird ausgeführt: „ …Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.“ Grundsätzlich gilt für die Weitergabe von Befundergebnissen, dass diese ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187

Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.5 "Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" wird unter 4.2 "Angebot der Impfung" ausgeführt:"(1) Das Impfangebot erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arzt oder die Ärztin ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066