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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

eine Abwägung der Rechtsgüter (Schweigepflicht versus Fremdgefährdung des Kindes, Mutterschutz) durch die Betriebsärzte vorzunehmen, dies ist jedoch nicht Gegenstand der ArbMedVV. Darüber hinaus sind selbstverständlich die Mutterschutzvorschriften zu beachten, welche eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung mit Ergreifen von Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber vorsehen. ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187

Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066