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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung, welche die in § 6 Abs. 3 Nr. 3 genannten Angaben enthält. Darüber hinaus gilt entsprechend § 6 Abs. 4 ArbMedVV: „Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187