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Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter, wenn dieser die Schutzimpfungen laut Betriebsarzt nicht an sich durchführen lassen möchte?

annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 17615