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Müssen Praktikanten, die im Abwasserbereich tätig werden, eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen angeboten bekommen?

, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist (§ 6 Abs. 2 Satz 3 ArbMedVV). Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Eine Verpflichtung, sich impfen zu lassen, besteht für den Arbeitnehmer jedoch nicht. Gemäß § 12 der Biostoffverordnung - BioStoffV - stehen Schülerinnen und Schüler, Studierende ...

Stand: 23.10.2014

Dialog: 4823