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Sind Impfungen für Mitarbeiter in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern von Flüchtlingsunterkünften erforderlich? Falls ja, welche?

einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Entsprechend § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt ...

Stand: 17.08.2015

Dialog: 24551