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Ist es richtig, dass die Vorsorgekartei für ALLE Vorsorgen geführt werden muss, also auch für Angebotsvorsorge?

Ja, das ist richtig.Nachzulesen ist dies unter § 3 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ...

Stand: 24.09.2025

Dialog: 20935

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