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Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge

),Einatembarer Staub (E-Staub),…Wenn… a) der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird, In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ...

Stand: 01.10.2018

Dialog: 42471