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Welche arbeitsmedizinische Vorsorge/Nachsorge muss der Arbeitgeber stellen, wenn er es bisher versäumt hat, die nicht rauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen?

versucht werden, den gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu verdeutlichen und umzusetzen. Ggf. sollte der Betriebs-/Personalrat eingebunden werden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit die zuständige Behörde einzuschalten. Die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge ist eine Maßnahme der sekundären Prävention (im Sinne der Früherkennung ...

Stand: 16.03.2016

Dialog: 26183