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Müssen Beschäftigte, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen, arbeitsmedizinisch untersucht werden?

In Bezug auf Ihre Frage gibt die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) hier AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ Auskunft:Die AMR 13.1 beschreibt unter Punkt 4.3 "Arbeitsverfahren/-bereiche, bei denen keine Belastung mit extremer Hitze vorliegt". Unter anderem werden dabei "Tätigkeiten mit kurzfristig (im Minutenbereich) hoher ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 23847