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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

Untersuchungen im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung anfallen.Im Anhang 4 (zu Anlage 2, Abschnitt 3) der DGUV Vorschrift 2 findet sich unter B (Leistungsermittlung) unter 1.4 "Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge" als Auslösekriterium für betriebsspezifische Betreuung unter b) "Angebotsuntersuchungen erforderlich" und unter c) "Wunschuntersuchungen gefordert" mit einer Beschreibung ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287