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Welche arbeitsmedizinische Vorsorge/Nachsorge muss der Arbeitgeber stellen, wenn er es bisher versäumt hat, die nicht rauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen?

, die der Arbeitgeber bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist, den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin zu ermöglichen hat.  Dies ist auch im § 11 Arbeitsschutzgesetz zu finden: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ...

Stand: 16.03.2016

Dialog: 26183