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Mit welchen rechtlichen Konsequenzen bzw. Bußgeldern muss ein Unternehmer rechnen, wenn den Beschäftigten nicht rechtzeitig eine Angebotsvorsorge angeboten wird?

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit ...

Stand: 18.02.2025

Dialog: 42671