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Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" finden sich für bestimmte Tätigkeiten abweichende Aufbewahrungsfristen. In den Vorbemerkungen zur AMR Nr. 6.1 wird diesbzgl. ausgeführt ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

Genügt man der Verpflichtung zum Führen einer Vorsorgekartei, wenn man die notwendigen Daten beispielsweise in der Personalakte erfasst?

, solange die sonstigen Anforderungen (z.B.auf Verlangen Einsichtnahme durch den zuständigen Betriebsarzt, der zuständigen Betriebsärztin oder eventuelle Aufbewahrungsfristen) erfüllt werden. ...

Stand: 13.04.2023

Dialog: 21605