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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

der in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführten Aufgabenfelder und der hierzu genannten Auslöse- und Aufwandskriterien. Die betriebliche Interessensvertretung verfügt über ein Mitbestimmungsrecht.Im Anhang 4 (zu Anlage 2, Abschnitt 3) der DGUV Vorschrift 2 findet sich unter B (Leistungsermittlung) unter 1.3 "Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken" als Auslösekriterium für betriebsspezifische ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287