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Muss der Arbeitgeber für die notwendige Zeit und mögliche Aufwendungen einer vom Betriebsarzt angeordneten Untersuchung beim Spezialisten aufkommen?

Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Stand: 23.02.2022

Dialog: 21405