Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wo finde ich die aktuellen Regelungen der arbeitsmedizinischen Untersuchungen?

die Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV), die Angebotsvorsorge (§ 5) und die Wunschvorsorge (§ 5a). Im Falle der Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 21899