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Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

kann und darf, wenn diese Tätigkeiten unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Betriebsarztes/-ärztin erfolgen. Selbstverständlich muss hierbei die Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person festgestellt sein. Ob dies, wie von Ihnen geschildert, auch für die auszubildende Bürokauffrau der Fall ist, können wir von hier nicht beurteilen. Zudem könnte noch ein Rolle spielen, ob der Ausbildungsplan ...

Stand: 19.04.2015

Dialog: 23648