Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einem Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, ...

Stand: 01.10.2018

Dialog: 42470