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Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.In der arbeitsmedizinische Empfehlung zum Thema Delegation des BMAS wird unter der Überschrift "Was ist bei Delegation zu beachten?" Folgendes ausgeführt:"(...)b) Personen mit anderer Qualifikation Verfügen anders qualifizierte Personen nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf ...

Stand: 13.06.2025

Dialog: 23648