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Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

das Urteil bzw. die Empfehlung des hiermit beauftragten Betriebsarztes ausschlaggebend, welcher über die Kenntnis des Arbeitsplatzes verfügen sollte.Dennoch ist es empfehlenswert, bei Vorliegen einer Stellungnahme durch den Hausarzt diese dem Betriebsarzt (durch die Beschäftigte) zur Kenntnis zu geben und evtl. kann dieser (nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Beschäftigte ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615