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Kann es begründete Fälle geben, einem Nicht-Brillenträger, der visuelle Probleme am Bildschirm hat, direkt eine Bildschirmbrille zu verordnen?

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 12782