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Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

die Empfehlungen des Betriebsarztes nach Besprechung der hausärztlichen Stellungnahme berücksichtigt werden, um eine Gefährdung der Beschäftigten zu vermeiden.Grundsätzlich hat die Beschäftigte bei Anzweifeln des Untersuchungsergebnisses einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung das Recht, Widerspruch bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einzulegen. Jedoch sollten sich nach nochmaliger Klärung ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615