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Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hier anzuwenden.Der Hausarzt der Beschäftigten ist nicht vom Arbeitgeber im Sinne der BioStoffV oder im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt und hat zumeist auch nicht die geforderte Qualifikation (§ 7 Abs. 1 ArbMedVV) sowie nicht die nötigen Arbeitsplatzkenntnisse.Auch bei der Durchführung allgemeiner arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen im Sinne ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615