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Fallen Reisen in Corona-Risikogebiete unter die (Pflicht-)Vorsorge gemäß ArbMedVV (Anhang Teil 4 Abs.1 Nr.2)?

werden prinzipiell 3 Gefährdungsgruppen unterschieden:Gruppe 1 beinhaltet Länder, in denen Personen, die auch in Deutschland in vergleichbarer Tätigkeit arbeiten, eingesetzt werden können. Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber nach aktueller Risikobewertung (Vorerkrankungen, entlegenes Einsatzgebiet etc.) ggf. erforderlich werden.Gruppe 2 beinhaltet ...

Stand: 15.10.2020

Dialog: 43298