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Fallen Reisen in Corona-Risikogebiete unter die (Pflicht-)Vorsorge gemäß ArbMedVV (Anhang Teil 4 Abs.1 Nr.2)?

der arbeitsmedizinischen Vorsorge ausreichend sein.Sollte im Rahmen der orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung die Feststellung getroffen werden, dass unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse am Einsatzort und ggf. auch durch die im Einzelfall ausgeübte Tätigkeit in einem solchen Corona-Risikogebiet eine besondere Infektionsgefährdung vorliegt, kann ggf. auch im Einzelfall Pflichtvorsorge ...

Stand: 15.10.2020

Dialog: 43298