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Welche Herstellerangabe in Bezug auf den Atemwiderstand ist bei Atemschutzträgern für die Eingruppierung in die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entscheidend?

Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht ...

Stand: 14.12.2013

Dialog: 20002