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Ist es sinnvoll, im Rahmen von Strahlenschutzuntersuchungen auch die Retikulozyten zu bestimmen?

In Bezug auf die "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" gibt die „Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ konkrete Handlungsempfehlungen.Danach wird unter Punkt 5.2 „Erstuntersuchungen“ Folgendes gefordert:"[…] Der Untersuchungsumfang liegt im Ermessen des ermächtigten Arztes ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 23369