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Fallen Reisen in Corona-Risikogebiete unter die (Pflicht-)Vorsorge gemäß ArbMedVV (Anhang Teil 4 Abs.1 Nr.2)?

. Die Einstufung als solches Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Es wird fortlaufend geprüft, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es immer zu kurzfristigen Änderungen und insbesondere auch Erweiterungen der eingestuften Gebiete kommen.Die ...

Stand: 15.10.2020

Dialog: 43298