Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen volljährige Ferienarbeiter (Schüler) oder Studenten wie normale Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung vorweisen?

unter die Beschäftigtendefinition des Arbeitsschutzgesetzes und es gilt für sie die ArbMedVV.Hinweis:Schüler und Studenten (im Rahmen ihrer Ausbildung an Schule oder Hochschule) fallen nicht unter diese Definition. Allerdings werden in einigen Rechtsvorschriften Schüler und Studenten den Arbeitnehmern gleichgestellt, z. B. im § 2 Abs.9 Biostoffverordnung oder § 2 Abs.7 Gefahrstoffverordnung. ...

Stand: 19.07.2022

Dialog: 22890