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Ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für die Fahrer/Besatzungen von Rettungsfahrzeugen erforderlich oder zumindest zulässig?

Straßenverkehrsverordnung (StVO, § 35) sieht für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, soweit es dringend geboten ist, Sonderrechte im Straßenverkehr für Polizei, Zolldienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Weitere vor. Auch Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 42721