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Ab wieviel Stunden Bildschirmtätigkeit sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42757

Ist bei Kassenbildschirmen, die unter den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung fallen, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (nach G 37) erforderlich?

nach der Gebührenordnung für Ärzte. Auch die Kosten für spezielle Sehhilfen hat der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang zu übernehmen. Stellt sich bei der Prüfung des Sehvermögens heraus, dass ein Beschäftigter fehlsichtig ist oder an einer Augenkrankheit leidet, oder treten bei der Arbeit mit dem Bildschirmgerät Augenbeschwerden auf, hat der Unternehmer dem Mitarbeiter zu ermöglichen, sich augenärztlich untersuchen ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43071