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Muss Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

zu. Sie ist bei allen Tätigkeiten zu ermöglichen, es sei denn aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen. Dort können beispielsweise thematisiert werden: Infektionsgefahren, Vorerkrankungen, sowie Ängste und psychische Belastungen....(4) Arbeitsmedizinische Vorsorge kann als telefonische/telemedizinische Anamneseerhebung ...

Stand: 19.08.2020

Dialog: 43155