Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann man auf die Untersuchungen G37-Bildschirmarbeitsplätze und G20-Lärm verzichten, wenn bereits die G25 durchgeführt wurde?

. Dies reduziert sich nicht auf die reine apparative Durchführung eines Seh-/ Hörtestes. Sofern die durch den Arbeitsmediziner festgelegten Untersuchungsintervalle dies ermöglichen, ist eine gemeinsame Untersuchung nach G 37, G 25 und G 20 dennoch sinnvoll, weil vorhandene Überschneidungen dann sinnvoll genutzt werden könnten. 1:1 ersetzen lassen sich die Untersuchungen jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht. ...

Stand: 26.07.2010

Dialog: 11547