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Besteht die Pflicht zur arbeitsmedinischen Vorsorge nach G 20, wenn ein Beschäftigter einmal im Monat für eine halbe Stunde einem Lärmwert von über 85 dB(A) ausgesetzt ist?

ist. Praxishinweise und Tipps: Der geschilderte Prozess ist in der Praxis mit Unsicherheiten verbunden (diverse mögliche Messungenauigkeiten; repräsentative Schichten auswählen; usw.) und auch unterhalb der Grenzwerte (politische Setzungen) sind Erkrankungen zwar in der Regel deutlich unwahrscheinlicher, aber letztlich dennoch möglich. Deshalb empfehlen wir beim Probebetrieb des Notstromaggregates unabhängig ...

Stand: 21.03.2014

Dialog: 17805