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Besteht die Pflicht zur arbeitsmedinischen Vorsorge nach G 20, wenn ein Beschäftigter einmal im Monat für eine halbe Stunde einem Lärmwert von über 85 dB(A) ausgesetzt ist?

KomNet Dialog 17805

Stand: 21.03.2014

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Ein Handwerker führt einmal im Monat einen Probebetrieb eines Notstromaggregates durch. Dabei wurde ein Lärmwert von über 85 dB (A) gemessen. Dieser Exposition ist der Handwerker ca. eine halbe Stunde ausgesetzt. Während seiner restlichen Arbeitszeit liegt keine relevante Lärmexposition vor. Besteht die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 20?

Antwort:

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der BGI/GUV-I 504-20 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 „Lärm" sind arbeitsmedinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen bzw. anzubieten sind. Hierin heißt es:

"Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn die Gefahr des Entstehens lärmbedingter Gehörschäden für den Beschäftigten besteht. Dies ist in Betracht zu ziehen, wenn bei der Tätigkeit des Beschäftigten die oberen Auslösewerte für Lärm erreicht oder überschritten werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber anzubieten, wenn lärmbedingte Hörverluste unterhalb von Gehörschäden nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies kann der Fall sein, wenn die unteren Auslösewerte für Lärm überschritten werden.
"

 
Weiter wird ausgeführt, dass die Voraussetzungen für Lärmvorsorgeuntersuchungen grundsätzlich auch dann erfüllt sind, wenn der Auslösewert nur an einzelnen Tagen überschritten wird.
In der BGI 504-20 wird unter Ziffer 3.1 auch darauf hingewiesen, dass in besonderen Fällen, bei denen die Lärmexposition der Beschäftigten je Tag erheblich schwankt, mit Genehmigung der zuständigen Behörde für die Gefährdungsbeurteilung anstatt des Tages-Lärmexpositionspegels der Wochen-Lärmexpositionspegel LEX,40h verwendet werden kann.

Zu Ihrem Beispiel:
Um zu ermitteln, ob der obere Auslösewert (Pflichtuntersuchung) erreicht ist, müssen zunächst die genauen Lärmpegel ermittelt und dann in die Formeln eingesetzt werden:

30 Minuten Arbeiten bei einem Lärmpegel LAeq von "> 85 dB" (Hier muss der genaue Wert ermittelt werden!)
450 Minuten Arbeiten bei einem Lärmpegel LAeq von "keine relevante Lärmexposition" (Hier muss der genaue Wert ermittelt werden!)

Die genauen Werte können Sie dann aufwandsarm in den kostenlosen vom Institut ASER e. V. zur Verfügung gestellten Lärmrechner einsetzen und ermitteln, ob der obere Auslösewert (Pflichtuntersuchung) erreicht ist.


Praxishinweise und Tipps:

Der geschilderte Prozess ist in der Praxis mit Unsicherheiten verbunden (diverse mögliche Messungenauigkeiten; repräsentative Schichten auswählen; usw.) und auch unterhalb der Grenzwerte (politische Setzungen) sind Erkrankungen zwar in der Regel deutlich unwahrscheinlicher, aber letztlich dennoch möglich. Deshalb empfehlen wir beim Probebetrieb des Notstromaggregates unabhängig vom letztlichen Messergebnis generell Gehörschutz zu tragen. Auf die Hilfestellungen der BGI 5024 "Gehörschutz-Informationen" weisen wir hin.