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Müssen sich festangestellte Krankenschwestern, die im Rahmen einer Fachweiterbildung einige Wochen in einem anderen Krankenhaus hospitieren, beim dortigen Betriebsarzt vorstellen?

sind (Pflichtvorsorgen) und welche anzubieten sind (Angebotsvorsorgen).Hospitieren die Krankenschwestern in einem anderen Krankenhaus, ist der Arbeitgeber verpflichtet in Zusammenarbeit mit dem "Hospitations-Krankenhaus" die Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu erweitern und die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Aber auch das "Hospitations-Krankenhaus" muss entsprechend § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowohl ...

Stand: 13.03.2024

Dialog: 10469