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Muss dem Beschäftigten für den Aufenthalt in der Wüste eine G.1.4-Untersuchung (Allgemeinstaub) angeboten oder sogar als Pflichtuntersuchung durchgeführt werden?

zumindestens Angebotsvorsorge nach ArbMedVV angeboten werden. Diese kann nach oder in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung" durch den die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführende(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden.Die durch den beruflichen Aufenthalt in der Wüstenumgebung verursachte Exposition gegenüber Stäuben erfordert -wie auch bei anderen staubbelasteten ...

Stand: 28.06.2022

Dialog: 43640