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Ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für die Fahrer/Besatzungen von Rettungsfahrzeugen erforderlich oder zumindest zulässig?

die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen (§ 11 Abs. 2 FeV).Fahrten der Einsatzfahrzeuge dienen nicht der (gewerbsmäßigen) Personenbeförderung bzw. Fahrgastbeförderung. Daher gelten die Regelungen zu Prüfungen (z. B. Sehtest, Wahrnehmungstest, Reaktionstest usw.), die zum Erneuern des Personenbeförderungsscheins erforderlich sind, für Führerinnen und Führer von Einsatzfahrzeugen nicht.Die ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 42721