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Muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge für ein nicht kennzeichnungspflichtiges Gemisch angeboten werden, wenn es Hinweise auf krebserzeugende Bestandteile gibt?

nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 1 Absatz 2 muss im vorliegenden Fall angeboten werden, wenn unter Berücksichtigung der Darlegungen des Herstellers/Inverkehrbringers beim Einsatz des entsprechenden Gemisches eine Exposition gegenüber Epichlorhydrin nicht ausgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber hätte in dem konkreten Fall natürlich auch die Möglichkeit ggf ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 25953