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Betrifft die Pflicht- bzw. Angebotsvorsorgen bei Feuchtarbeiten nur Chemikalienschutzhandschuhe (z.B. Nitril) oder betrifft es z.B. auch Strickhandschuhe oder Lederhandschuhe?

Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...

Stand: 22.12.2022

Dialog: 42371