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Ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für die Fahrer/Besatzungen von Rettungsfahrzeugen erforderlich oder zumindest zulässig?

. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.(...)"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen auch nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Abs. 1 FeV). Das gilt gleichermaßen für Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, Krankenwagen u.v.m. Für das Führen der Einsatzfahrzeuge ist, ebenso ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 42721