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Gilt die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch, wenn ein entsprechender Immunschutz für verschiedene Erreger besteht?

die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Arzt oder die Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV hat diese AMR als den Stand der Arbeitsmedizin ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 44083