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Sind Voruntersuchungen bzw. eine regelmäßige Nachuntersuchung vom Gesetzgeber für Tätigkeiten in einer Klimakammer, vorgeschrieben?

bei Temperaturen unter - 25 °C vorgeschrieben (in Anlehnung an Grundsatz G21 „Kältearbeiten“). Das bedeutet in der Praxis, dass Beschäftigte, die in Kältebereichen arbeiten, in der Regel nicht an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen müssen, da die Temperatur nur in wenigen Bereichen unter -25 °C liegt.Im Umkehrschluss bedeutet die in der Regel fehlende Pflichtvorsorge allerdings ...

Stand: 21.07.2021

Dialog: 43564