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Wenn das Desinfizieren nach dem Handschuhtragen mehrmals pro Tag unverzichtbar ist, würde dies dann ausreichen, um einen Vorsorgeanlass Feuchtarbeit abzuleiten?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung ...

Stand: 23.07.2023

Dialog: 43783

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