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Muss dem Beschäftigten für den Aufenthalt in der Wüste eine G.1.4-Untersuchung (Allgemeinstaub) angeboten oder sogar als Pflichtuntersuchung durchgeführt werden?

(A-Staub) und bei Tätigkeiten mit einatembaren Staub (E-Staub), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für diese nach der GefStoffV nicht eingehalten wird.Für Stäube ohne spezielle toxische Wirkung gilt für den A-Staub ein AGW von 1,25 mg/m³ und für den E-Staub ein AGW von 10 mg/m³. Die Gesamtheit der Werte für A- und E-Staub wird als Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) bezeichnet.Ob der AGW im konkreten ...

Stand: 28.06.2022

Dialog: 43640